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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für wen gelten die AGB?

Stand: 01. November 2025

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der KK Ventures GmbH, nachfolgend »Friedrichshof« oder »Veranstalter« genannt, mit seinen Vertragspartnern. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Vertragspartner sind entweder:

  • »Teilnehmer« (bei Buchung von Eigenveranstaltungen, z.B. Fastenwochen, Yoga-Seminaren).
  • »Mieter« oder »Drittveranstalter« (bei Anmietung von Räumlichkeiten).

§1 ANMELDUNG, VERTRAG

Die Anmeldung bzw. Buchung erfolgt über das Buchungsformular, per E-Mail oder schriftlich. Wenn der Vertragspartner einen Termin bucht, bekommt er vom Veranstalter eine E-Mail-Bestätigung und ist vorläufig angemeldet/gebucht. Die Rechnung wird unverzüglich als E-Mail-Anhang zugesendet. Sobald die Rechnung für die gebuchte Leistung (Seminar oder Miete) beglichen wurde, ist die Anmeldung/Buchung verbindlich. Der Veranstalter empfiehlt den Vertragspartnern, eine geeignete Rücktritts- oder Reiseversicherung abzuschließen. Die Gebühr/der Preis ist auf das Konto des Veranstalters zu überweisen.

§2 LEISTUNG

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots, sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung.

  1. Eigenveranstaltungen (z.B. Fasten, Yoga): Der Umfang umfasst die in der Buchungsbestätigung genannten Seminar-, Betreuungs-, Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen.
  2. Vermietung: Der Umfang umfasst die vertraglich vereinbarte Überlassung der Räumlichkeiten und ggf. zusätzlich gebuchter Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen.
  3. Allgemein: Anreise und Abreise sind nicht Bestandteil des Seminars/der Miete und erfolgen auf eigene Kosten. Leistungen, die von dem Vertragspartner während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommenen werden, bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Vergütung. Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen. Ohne vollständige Zahlung des vereinbarten Preises vor Beginn der Veranstaltung/des Mietverhältnisses besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.

§3 RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN (TEILNEHMER/MIETER)

  1. Rücktritt von Eigenveranstaltungen (Teilnehmer): Mit der vorläufigen Anmeldung ist der Teilnehmer bis auf Weiteres auf der Teilnehmerliste für die gewünschte Veranstaltung. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch die Begleichung der Teilnehmergebühr. Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr ist nicht möglich. Die KK Ventures GmbH ist ein Dienstleistungsunternehmen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit spezifischer Terminvergabe. Dadurch besteht nach §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht seitens des Kunden. Sollte der Teilnehmer von der Veranstaltung zurücktreten, kann er den Kurs jederzeit in den nächsten 2 Jahren kostenlos nachholen. Alternativ kann der Teilnehmer seine Teilnahme weiter verschenken. Die bereits bezahlte Teilnahme kann also auf eine andere Person übertragen werden.
  2. Rücktritt von Vermietungen (Mieter/Drittveranstalter): Die Bedingungen und Kosten für den Rücktritt vom Mietvertrag (Stornierung der Location) ergeben sich aus der gesonderten Vereinbarung in der Buchungsbestätigung oder dem Mietvertrag.

§4 RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER (FRIEDRICHSHOF)

  1. Mindestteilnehmerzahl:
    • Fällt eine Fasten-Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern aus, so wird der Teilnehmer spätestens eine Woche vor Reisebeginn darüber informiert.
    • Fällt eine Yoga- oder sonstige Eigenveranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern aus, so wird der Teilnehmer ebenfalls spätestens eine Woche vor Reisebeginn darüber informiert.
  2. Kurzfristige Absage: Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten (z.B. Krankheit des Kursleiters, höhere Gewalt), hat der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
  3. Rückerstattung: In den Fällen der Absage nach Absatz 1 oder Absatz 2 erhält der Teilnehmer den bereits bezahlten Seminarpreis zurück. Weitergehende Ersatzforderungen des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
  4. Verhaltensbedingte Kündigung: Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung durch den Kursleiter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass 1eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

§5 KÖRPERLICHE ANFORDERUNGEN UND EIGNUNG

  1. Eigenverantwortung und Grundsatz: Jede Teilnahme an einer Veranstaltung des Friedrichshofs (unabhängig davon, ob es sich um Kurse zur Gesundheitsvorsorge oder um Seminare zur persönlichen/beruflichen Weiterentwicklung wie Coaching handelt) erfolgt in eigener Verantwortung des Teilnehmers.
    • Voraussetzung für die Teilnahme ist die gesundheitliche und mentale Eignung für die jeweilige Aktivität. Im Zweifel hat der Teilnehmer vor der Buchung seinen Arzt zu konsultieren.
  2. Spezifische Anforderungen für Gesundheitskurse (Fasten):
    • Das Fastenwandern dient ausschließlich der Gesundheitsvorsorge und ist für Gesunde gedacht; es ist kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung.
    • Voraussetzung für die Teilnahme ist die gesundheitliche Eignung für das Fasten sowie für die Wanderung (täglich ca. 3 Stunden). Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er gesund ist (insbesondere nicht an einer Essstörung, an einem krankhaften Über- oder Untergewicht oder an einer Suchtkrankheit leidet) und über 18 Jahre alt ist.
    • Hinweis zum Risiko und zur Versicherung: Die Teilnahme an der Wanderung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jedem Teilnehmer wird dringend der Abschluss einer privaten Unfall- und Krankenversicherung empfohlen. Der Veranstalter schließt keine Gruppenunfallversicherung zugunsten der Teilnehmer ab.
  3. Spezifische Anforderungen für körperlich aktive Seminare (Yoga und Ähnliches):
    • Bei der Teilnahme an Yoga-Kursen, Meditation oder anderen Seminaren, die körperliche Aktivität erfordern, erklärt der Teilnehmer, dass er die Übungen seinen aktuellen körperlichen Möglichkeiten anpasst.
    • Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Kursleiter vorab bekannte körperliche Beschwerden oder Einschränkungen mitzuteilen.
  4. Allgemeine Haftungsausschluss: Eine Pflicht zur Überprüfung der Eignung oder zum Einschreiten durch den Veranstalter besteht nur dann, wenn die fehlende Eignung offensichtlich ist. Für mögliche Unfälle, gesundheitliche Folgen oder andere Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Übungen oder Seminarinhalten entstehen, trägt der Teilnehmer die volle Verantwortung, inklusive der Verantwortung für seinen ausreichenden Versicherungsschutz.. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde.

§6 VEREINBARUNGEN MIT DRITTVERANSTALTERN (MIETER VON RÄUMLICHKEITEN)

Dieser Paragraph regelt die Nutzung von Räumlichkeiten des Friedrichshofs durch Dritte (Mieter), die eigene Veranstaltungen durchführen.

§6.1 Allgemeine Vermietung (mit Betreuung)

  1. Vertragspartner und Abgrenzung: Bei der Buchung von Räumlichkeiten und/oder Beherbergung durch einen Mieter ist dieser der alleinige Veranstalter und Vertragspartner der Veranstaltungsteilnehmer in Bezug auf den Inhalt und die Durchführung der Veranstaltung. Der Friedrichshof ist lediglich Vermieter der Location sowie Erbringer von Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen.
  2. Verantwortung und Haftung des Mieters: Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die gesamte Durchführung seiner Veranstaltung. Dies umfasst insbesondere die Haftung für den Inhalt, die Qualifikation seiner Mitarbeiter, die Sicherheit seiner Teilnehmer und die Einhaltung aller gesetzlichen, steuerlichen und behördlichen Vorschriften (z.B. GEMA, KSK, behördliche Genehmigungen).
  3. Versicherung und Freistellung: Der Mieter ist verpflichtet, eine ausreichende Veranstalter- und Haftpflichtversicherung für die Dauer der Miete abzuschließen und dies dem Friedrichshof auf Verlangen nachzuweisen. Der Mieter stellt den Friedrichshof von jeglichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Teilnehmern der Mieter-Veranstaltung) frei, die aus der Durchführung und dem Inhalt des Mieter-Events resultieren.
  4. Nutzung und Schäden: Der Mieter haftet für alle Schäden an Räumlichkeiten, Inventar, Außenanlagen oder sonstigem Eigentum des Friedrichshofs, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.

 §6.2 Alleinige Nutzungsüberlassung / Gewerberaummiete (ohne Anwesenheit des Vermieters)

Dieser Absatz gilt nur, wenn der Friedrichshof das Haus für einen vereinbarten Zeitraum ohne eigene Anwesenheit dem Mieter überlässt:

  1. Übertragung der Verkehrssicherungspflicht: Bei alleiniger Nutzungsüberlassung wird die Pflicht zur Verkehrssicherung für das gesamte Mietobjekt für die Dauer der Miete auf den Mieter übertragen. Der Mieter ist verpflichtet, für die Sicherheit im und am Haus zu sorgen (z.B. Räum- und Streupflicht bei Schnee/Eis, Sicherung gegen Einbruch).
  2. Verantwortliche Person: Der Mieter benennt dem Friedrichshof schriftlich eine namentlich benannte, verantwortliche Kontaktperson, die während der gesamten Mietdauer vor Ort und rund um die Uhr erreichbar ist.
  3. Haftung bei Abwesenheit: Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden, die dem Friedrichshof durch eine Verletzung seiner Aufsichts-, Sicherungs- oder Meldepflichten in Abwesenheit des Vermieters entstehen.
  4. Meldepflicht: Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Schaden oder Mangel, der während der Miete auftritt, unverzüglich zu melden.

§7 HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, VERJÄHRUNG

Jeder Vertragspartner erklärt mit der Buchung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt, dass er ausreichend versichert ist. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Ein für den Fall schuldhafter Vertragsverletzung des Veranstalters dem Vertragspartner zustehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass der Veranstalter haftet,

  1. in voller Schadenshöhe nur bei grobem Verschulden von ihm oder seiner leitenden Angestellten,
  2. dem Grunde nach, bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
  3. außerhalb solcher Pflichten dem Grund nach nur für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen;
  4. Der Höhe nach haftet der Veranstalter im Falle 2. und 3. nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Körper, Leib und Leben geht. Ansprüche des Vertragspartners verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Veranstaltung/des Mietverhältnisses. Von der Verjährung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung, hier gilt die gesetzliche Verjährung. Gewährleistungsansprüche (Nachbesserung, Minderung, Kündigung und Schadenersatz) sowie deliktische Ansprüche sind von dem Vert19ragspartner innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung oder des Mietverhältnisses unter der Adresse,

KK Ventures GmbH, Esmarchstr. 9, 10407 Berlin

anzumelden (Ausschlussfrist). Nach Ablauf dieser Frist kann ein Vertragspartner diese Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war und nach Wegfall des Hinderungsgrundes die Geltendmachung der Ansprüche unverzüglich nachgeholt hat.

§8 VERSICHERUNG

Bei Schwierigkeiten bei der Anreise – z. B. Flugausfälle, Streiks etc. – entstehen auch bei nicht angetretenen Reisen die Kosten für die gebuchte Leistung. Bitte schließen Sie für diese Fälle eine entsprechende Reiseversicherung ab. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.

§9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Unsere AGB gelten für Veranstaltungen in Berlin und Mecklenburg Vorpommern. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Berlin, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

Stand: 01. November 2025

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